Eulogic Srl

Allgemeine Geschäftsbedingungen

EULOGIC GmbH Unternehmensnummer 0454.296.134

 

Artikel 1 : Anwendbarkeit der allgemeinen Geschäftsbedingungen

1.1.
Allein die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind verbindlich nach Auftragsbestätigung durch den Kunden oder spätestens ab Begleichung der ersten Rechnung EULOGIC durch den Kunden. Die Anwendbarkeit eventueller allgemeiner Vertragsbedingungen des Kunden sind ausgeschlossen.

1.2.
Vertragssonderbedingungen, die EULOGIC mit dem Kunden auf ihrem Angebot oder in einem spezifischen Dienstleistungsvertrag vereinbart hat, gelten als vorrangig im Vergleich zu den gegenwärtigen allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1.3.
Die eventuelle Nichtigkeit der anderen Klausel der gegenwärtigen allgemeinen Geschäftsbedingungen ändert nichts an der Gültigkeit der restlichen Vertragsklauseln.

1.4.
Jeder Kauf oder Dienstleistungsvertrag mit EULOGIC gilt als rechtsgültig abgeschlossen unter Anwendung der gegenwärtigen allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Unterschrift der Auftragsbestätigung durch den Kunden oder auf jeden Fall bei Lieferung der Ware und/oder bei Beginn der Dienstleistungsarbeiten nach Übermittlung eines unwidersprochen gebliebenen Kostenvoranschlags.

Artikel 2 : Zu den Preisvereinbarungen

2.1.
Die Preisangebote EULOGIC gelten im Prinzip für die Dauer von 14 Tagen.

2.2.
Die Preise sind auf jeden Fall revidierbar ab Erhöhung des Verbraucherindexes um mehr als 5%.

2.3.
Die Preisangebote werden Mehrwertsteuer einschließlich erstellt. Im Falle der Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes geht diese zu Lasten des Kunden.

2.4.
Die Dienstleistungen EULOGIC, die nicht Bestandteil eines ausschließlichen Liefer- oder Kaufvertrages sind oder als Garantieleistung zu verstehen sind, werden auf Stundenbasis abgerechnet. Die Fahrzeit der Mitarbeiter EULOGIC wird als Arbeitszeit berechnet, es sei denn, EULOGIC hätte ausdrücklich letzteres ausgeschlossen.

Artikel 3 : Verpflichtungen EULOGIC

3.1. Lieferfristen:

3.1.1.
EULOGIC wird bestmöglich die angegebenen Lieferfristen eingehalten. Eine Überschreitung gibt dem Kunden jedoch kein Anrecht auf Entschädigung oder Annullierung des Auftrages.

3.1.2.
Insofern die bestellte Ware nicht mehr verfügbar ist, behält EULOGIC sich das Recht vor, eine gleichwertige Ware zu liefern.

3.1.3.
Die Liefer- und Leistungsfristen sind zudem so oder so in Fällen der höheren Gewalt ausgesetzt. Hierunter fallen insbesondere Ausfälle, die unfallbedingt sind, insbesondere im Falle von schwerwiegenden Unfällen sowie Naturkatastrophen, Streiks, Terroranschläge oder ähnliches.

3.2.
EULOGIC haftet für offensichtliche, schwerwiegende Schäden oder Nichtübereinstimmungen der bestellten Ware, beziehungsweise der Lieferung von qualitativ nicht gleichwertiger Ware. Der Kunde ist verpflichtet, die entsprechende Mängelrüge binnen 5 Kalendertagen ab Lieferung bzw. Installierung der entsprechenden Ware spätestens geltend zu machen.

3.3.
Die Funktionalitätsgarantie der Produkte beschränkt sich auf die Herstellergarantie. EULOGIC garantiert lediglich die Reparatur oder den Austausch der defekten Teile binnen der Frist der Herstellergarantie.

3.4.
Der Austausch oder die Reparatur defekter Bauteile oder Komplettgeräte beeinflusst in keinem Fall die ursprüngliche Garantiezeit. Die ausgetauschten defekten Teile bleiben Eigentum von EULOGIC.

3.5.
Im Falle des Verkaufes von gebrauchter Ware gewährt EULOGIC lediglich eine sechsmonatige Funktionalitätsgarantie.

3.6.
Folgende Punkte fallen in keinem Fall in die Verantwortung von EULOGIC :

  • Manipulationsfehler, Manipulation oder Intervention von Dritten, beziehungsweise durch den Kunden selber;
  • Nichtbeachtung der Hinweise in der Gebrauchsanweisung der gelieferten Ware;
  • Schäden, die durch Überspannung, Unterspannung, Stromausfälle oder irgendwelche anderen Ursachen aus dem elektrischen Versorgungsnetz heraus verursacht wurden;
  • Schäden, die von äußerer Gewaltanwendung herrühren;
  • Schäden durch witterungsbedingte Einflüsse;

3.7.
EULOGIC gewährleistet ebenso wenig, es sei denn, es wäre ausdrücklich anders vereinbart, die Reinstallation von Programmen und/oder Daten des Kunden auf EULOGIC Systeme oder kundeneigene Systeme.

Artikel 4 : Verpflichtung des Kunden

4.1. Eigenverantwortung des Kunden:

Der Kunde zeichnet alleine verantwortlich für die sorgfältige Sicherung seiner Daten auf externe Informatiksysteme.

EULOGIC kann in keinem Fall haftbar gemacht werden für irgendwelche Datenverluste oder Arbeitsausfälle, die aus Datenverlusten herrühren könnten.

4.2.
Der Kunde verpflichtet sich, die originalen Verpackungen der neu gelieferten Geräte aufzubewahren, sowie sämtliche Zertifizierungen der Neuware, da ansonsten die Herstellergarantie nicht geltend gemacht werden könnte. Diesbezüglich übernimmt EULOGIC keinerlei Haftung.

4.3. Lizenzrechte:

Dem Kunden ist verboten, Software, die Lizenzrechten unterliegt, zu kopieren oder zu vervielfältigen. Der Kunde zeichnet alleine verantwortlich für die Einhaltung der Lizenzrechte, auch durch seine Arbeitnehmer und Erfüllungsgehilfen sowie seine Kunden.

4.4. Zahlung der Rechnungen

Verkaufs- und Lieferverträge unterliegen einer Rechnungsstellung, bei der der Rechnungsbetrag spätestens am Tage der Lieferung fällig ist.

Bei Dienstleistungsverträgen sind die Rechnungen binnen 15 Tagen nach Ausstellung und Versand zahlbar. Die Übermittlung der Rechnung erfolgt an den Geschäftskunden über das gesetzlich vorgesehene elektronische Rechnungsstellungssystem Peppol. Für Verbraucherkunden kann die Rechnungsstellung auch entsprechend durch elektronische Übermittlung erfolgen, insofern er sich hiermit vorab einverstanden erklärt hat.

Artikel 5 : Zahlungsverzug

5.1. B2C-Rechnungen (Endverbraucher)

Wenn Rechnungen zum Zeitpunkt ihrer Fälligkeit nicht bezahlt werden, sendet EULOGIC eine erste kostenlose Zahlungserinnerung, die eine zusätzliche Frist von 14 Kalendertagen setzt.  Nach Ablauf dieser Frist (+3 Tage bei Postversand) werden Zinsen in Höhe des im Gesetz vom 2. August 2002 über die Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr festgelegten Satzes anteilig für die Anzahl der Tage des Zahlungsverzugs ab dem Tag nach dem Versand der Zahlungserinnerung berechnet.

Unter denselben Bedingungen wird eine Pauschalentschädigung erhoben, und zwar :

  • Für alle Schulden bis zu 150,00 €: 20,00 €.
  • Für jede Schuld zwischen 150,01 € und 500,00 €: 30,00 € zuzüglich 10 % des ausstehenden Betrags für die Tranche zwischen 150,01 € und 500,00 €. – für jede Schuld über 500,00 €: 65,00 € zuzüglich 5 % des geschuldeten Betrags für die Tranche über 500,- € bis zu einem Höchstbetrag von 2.000,- €.

5.2. B2B-Rechnungen

Bei Nichtzahlung werden auf die geschuldeten Beträge von Rechts wegen und ohne Inverzugsetzung Zinsen in Höhe des im Gesetz vom 2. August 2002 zur Bekämpfung von Zahlungsverzug bei Handelsgeschäften festgelegten Satzes erhoben, die anteilig für die Anzahl der Tage des Zahlungsverzugs berechnet werden.

Ebenso werden am Fälligkeitstag nicht gezahlte Beträge von Rechts wegen und ohne Inverzugsetzung um eine pauschale Entschädigung in Höhe von 10 % des noch geschuldeten Betrags, mindestens jedoch 125 €, erhöht.

5.3. Zusätzliche Garantien

Wenn die Kreditwürdigkeit des Kunden sich verschlechtert, kann EULOGIC selbst nach teilweiser Erfüllung des Vertrages vom Kunden zusätzliche Garantien verlangen. Kommt der Kunde dieser Aufforderung nicht nach, kann EULOGIC den Vertrag annullieren oder aufheben.

5.4. Leistungseinstellung

Bei Nichtzahlung von nur einer Rechnung oder eines Teils dieser Rechnung steht EULOGIC das Recht zu, weitere Leistungen sofort einzustellen und zwar bis zur vollständigen Zahlung des geschuldeten Betrages.

Artikel 6 : Eigentumsvorbehalt

Die durch EULOGIC gelieferten Waren bleiben Eigentum von EULOGIC bis zur integralen Zahlung des Kaufpreises, und dies ungeachtet des Umstandes, dass das Material in oder an der Immobilie des Kunden montiert wurde.

Artikel 7 : Vertragsannullierung durch den Kunden

Sollte der Kunde seinen Auftrag ganz oder teilweise zurückziehen oder die Lieferung der Ware verweigern, steht EULOGIC ein Schadensersatz zu in Höhe von mindestens 25% des Kaufwertes, wobei EULOGIC noch die Möglichkeit hat, einen höheren Schaden nachzuweisen.

Artikel 8 : Im Streitfall – Rechtswahl – Gerichtsbarkeit

8.1 Mediation

Im Falle einer Streitigkeit verpflichten sich die Parteien, vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens ernsthaft zu prüfen, ob der Streit im Wege einer freiwilligen Mediation beigelegt werden kann. Diese Bestimmung hindert keine Partei daran, vorsorgliche oder dringende gerichtliche Maßnahmen zu beantragen.

8.2.
Gegenwärtiger Vertrag ist dem belgischen Recht unterworfen. 

8.3.
Die Gerichte des Gerichtsbezirks Eupen sind ausschließlich zuständig.

Artikel 9 : Datenschutz

Der Kunde erkennt im Zuge des Vertragsabschlusses, siehe Artikel 1, und auch die Anwendbarkeit der beiliegenden Datenschutzerklärung EULOGIC an – siehe auch Veröffentlichung auf der Website www.eulogic.com.

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